Wir arbeiten im Einklang mit Natur- und Artenschutz: Hecken- und Gehölzschnitt ist außerhalb der Brutzeiten (i.d.R. 01.10.–28.02.) in vollem Umfang möglich. Pflegerückschnitte und Formschnitte sind ganzjährig zulässig – stets nach Sichtkontrolle.
Empfohlene Intervalle:
- Rasen: alle 7–14 Tage in der Hauptsaison
- Wiesen: 2–4 Schnitte pro Jahr je nach Nutzung
- Hecken: 1–2 Pflegeschnitte pro Jahr
Tipp: Für dauerhaft gepflegte Flächen bietet sich unser Grünflächenpflege-Service an.
Wir arbeiten mit leistungsstarken Akku- und Benzingeräten (Heckenscheren, Motorsensen, Hochentaster) und halten Ersatzakku sowie Klingen stets bereit. So bleiben Einsätze auch bei großen Flächen effizient.
Sicherheit hat Vorrang: Absperrungen, Warnschilder und persönliche Schutzausrüstung sind Standard. Wege und Straßen bleiben frei, Schnittgut wird unmittelbar entfernt – inklusive Endreinigung.
Beschreiben Sie kurz Fläche, Heckenhöhe und gewünschten Zeitraum – wir melden uns schnell mit einem fairen Angebot.
Direkter Draht: +49 (0) 171 357 18 36 · info@johannkastenmueller.de
Wie wird das Schnittgut entsorgt?
Wir verladen das Material direkt vor Ort und führen es einer fachgerechten Verwertung zu – sauber und rückstandsfrei.
Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Starker Rückschnitt außerhalb der Brutzeit (i.d.R. 01.10.–28.02.). Pflegerück- und Formschnitte sind ganzjährig möglich, nach vorheriger Sichtkontrolle.
Gibt es feste Ruhe- und Lärmzeiten?
Wir arbeiten innerhalb der gesetzlichen Zeiten und stimmen uns mit Ihnen ab. In Wohngebieten vermeiden wir lärmintensive Arbeiten zu Ruhezeiten.
Sind Genehmigungen nötig?
Bei starken Rückschnitten oder geschützten Gehölzen prüfen wir die lokalen Vorgaben und kümmern uns um die Abstimmung.